Mahmut Temin – KFZ-Sachverständiger

Start / Leistungen / Unfallgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden

/ Unfallgutachten /

Unfallgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden

Nach einem Unfall zählt jedes Detail. Wir nehmen den Schaden vollständig auf, kalkulieren die Reparatur zu den Sätzen Ihrer Wunschwerkstatt und weisen Wertminderung sowie Nutzungsausfall gesondert aus. So verhandeln Sie nicht über Vermutungen, sondern über belegte Zahlen.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung 100 % der Gutachterkosten. Sie beauftragen uns, die Gegenseite begleicht die Rechnung.

Sachverständiger dokumentiert den Unfallschaden am Fahrzeug
24 h

Vor Ort bei Ihnen

48 h

Gutachten fertig

Warum ein eigenes Gutachten über Ihre Entschädigung entscheidet

01

Wertminderung sichtbar machen

Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Wir beziffern diesen merkantilen Minderwert nach anerkannter Methodik und begründen ihn nachvollziehbar.

02

Nutzungsausfall und Mietwagen

Sie erhalten die Ausfalldauer und die Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs schriftlich, damit die Versicherung die Tage nicht nachträglich kürzt.

03

Verdeckte Schäden finden

Mit Fehlerspeicherauslesung, Lackschichtmessung und Prüfung der Karosseriestruktur erfassen wir auch das, was auf Fotos nicht zu sehen ist.

04

Reparatur oder Totalschaden

Wir stellen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert gegenüber und zeigen, welcher Weg für Sie wirtschaftlich besser ist.

05

Belastbar vor Gericht

Der Aufbau folgt den Anforderungen von Gerichten und Rechtsschutzversicherern. Ihr Anwalt kann direkt damit arbeiten.

06

Termin binnen 24 Stunden

Wir kommen zu Ihnen an den Unfallort, zur Werkstatt oder nach Hause. Die Besichtigung dauert in der Regel 45 Minuten.

/ Inhalt /

Das steht in Ihrem Gutachten

Jede Position ist belegt, fotografisch dokumentiert und für Versicherung, Anwalt und Gericht nachvollziehbar aufgebaut.

Fotodokumentation aller Schadenbereiche und des gesamten Fahrzeugs

Kalkulation nach DAT oder Audatex mit regionalen Stundensätzen

Merkantile Wertminderung mit Begründung

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer

Nutzungsausfallgruppe und voraussichtliche Ausfalltage

Angaben zu Vorschäden und Altschäden, klar abgegrenzt

Feststellung zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

/ Häufige Fragen /

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Wahl des Gutachters. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Prüfer vorschreiben.

Was ist die Bagatellgrenze?

Liegt der Schaden voraussichtlich unter etwa 750 Euro, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, klären wir am Telefon in wenigen Minuten, bevor Kosten entstehen.

Wie schnell erhalte ich das Gutachten?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung, digital als PDF und auf Wunsch gedruckt. Bei Eilfällen geht es auch am selben Tag.

Was mache ich direkt nach dem Unfall?

Unfallstelle sichern, Polizei bei Personenschaden oder unklarer Haftung rufen, Fotos von beiden Fahrzeugen und der Gesamtsituation machen, Daten des Unfallgegners notieren und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach rufen Sie uns an.

Schaden aufnehmen lassen, bevor repariert wird

Eine begonnene Reparatur vernichtet Beweise. Rufen Sie an, wir sichern den Zustand Ihres Fahrzeugs vorher.