Start / Leistungen / Unfallgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden
Nach einem Unfall zählt jedes Detail. Wir nehmen den Schaden vollständig auf, kalkulieren die Reparatur zu den Sätzen Ihrer Wunschwerkstatt und weisen Wertminderung sowie Nutzungsausfall gesondert aus. So verhandeln Sie nicht über Vermutungen, sondern über belegte Zahlen.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung 100 % der Gutachterkosten. Sie beauftragen uns, die Gegenseite begleicht die Rechnung.
Vor Ort bei Ihnen
Gutachten fertig
Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Wir beziffern diesen merkantilen Minderwert nach anerkannter Methodik und begründen ihn nachvollziehbar.
Sie erhalten die Ausfalldauer und die Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs schriftlich, damit die Versicherung die Tage nicht nachträglich kürzt.
Mit Fehlerspeicherauslesung, Lackschichtmessung und Prüfung der Karosseriestruktur erfassen wir auch das, was auf Fotos nicht zu sehen ist.
Wir stellen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert gegenüber und zeigen, welcher Weg für Sie wirtschaftlich besser ist.
Der Aufbau folgt den Anforderungen von Gerichten und Rechtsschutzversicherern. Ihr Anwalt kann direkt damit arbeiten.
Wir kommen zu Ihnen an den Unfallort, zur Werkstatt oder nach Hause. Die Besichtigung dauert in der Regel 45 Minuten.
Jede Position ist belegt, fotografisch dokumentiert und für Versicherung, Anwalt und Gericht nachvollziehbar aufgebaut.
Fotodokumentation aller Schadenbereiche und des gesamten Fahrzeugs
Kalkulation nach DAT oder Audatex mit regionalen Stundensätzen
Merkantile Wertminderung mit Begründung
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer
Nutzungsausfallgruppe und voraussichtliche Ausfalltage
Angaben zu Vorschäden und Altschäden, klar abgegrenzt
Feststellung zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Wahl des Gutachters. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Prüfer vorschreiben.
Liegt der Schaden voraussichtlich unter etwa 750 Euro, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden darüber liegt, klären wir am Telefon in wenigen Minuten, bevor Kosten entstehen.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung, digital als PDF und auf Wunsch gedruckt. Bei Eilfällen geht es auch am selben Tag.
Unfallstelle sichern, Polizei bei Personenschaden oder unklarer Haftung rufen, Fotos von beiden Fahrzeugen und der Gesamtsituation machen, Daten des Unfallgegners notieren und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach rufen Sie uns an.
Eine begonnene Reparatur vernichtet Beweise. Rufen Sie an, wir sichern den Zustand Ihres Fahrzeugs vorher.