Mahmut Temin – KFZ-Sachverständiger

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Bagatellgrenze beachten: wann ein Kostenvoranschlag reicht

Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung die Gutachterkosten unter Umständen nicht erstatten. So schätzen Sie die Grenze realistisch ein.

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Mahmut Temin
Kfz-Sachverständiger, Bielefeld
4 Min. Lesezeit
Schadendokumentation direkt am Fahrzeug
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Was die Bagatellgrenze bedeutet

Die Rechtsprechung sieht ein Gutachten bei Schäden bis etwa 750 Euro häufig als unverhältnismäßig an. In diesem Bereich reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

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Warum Laien den Schaden oft unterschätzen

Ein Kratzer an der Stoßstange wirkt harmlos. Dahinter verbergen sich aber oft gebrochene Halterungen, verschobene Parksensoren oder ein beschädigter Querträger. Moderne Fahrzeuge mit Assistenzsystemen erreichen schnell vierstellige Reparaturkosten.

Parksensoren und Radar hinter dem Stoßfänger

Lackierung mit Beilackierung angrenzender Teile

Kalibrierung von Kameras nach dem Austausch

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Was gilt, wenn das Gutachten unter der Grenze landet

Durften Sie bei objektiver Betrachtung von einem größeren Schaden ausgehen, müssen die Kosten in der Regel trotzdem erstattet werden. Entscheidend ist die Einschätzung zum Zeitpunkt der Beauftragung.

Tipp vom Gutachter

Schicken Sie uns vorab zwei, drei Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt oder ein Kostenvoranschlag genügt.