Unfallstelle sichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, dann das Warndreieck aufstellen. Innerorts reichen etwa 50 Meter Abstand, auf der Landstraße rund 100 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 bis 400 Meter.
Gibt es Verletzte, hat Erste Hilfe Vorrang. Wählen Sie die 112 und bleiben Sie bei den Betroffenen.
Polizei rufen, wenn es unklar wird
Bei Verletzten, Streit über den Hergang, Fahrerflucht, Mietwagen oder ausländischen Beteiligten sollten Sie immer die Polizei verständigen. Ein Protokoll erleichtert die spätere Regulierung erheblich.
Daten aufnehmen
Notieren Sie alles, was später für die Versicherung wichtig ist:
Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners
Kennzeichen und Versicherung des gegnerischen Fahrzeugs
Namen und Kontakt von Zeugen
Ort, Uhrzeit, Wetter und Straßenzustand
Nichts unterschreiben, nichts zugeben
Sagen Sie an der Unfallstelle nicht, dass Sie schuld sind, und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Die Haftung klären später Versicherung und gegebenenfalls Gericht.
Ruft die gegnerische Versicherung an und bietet einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt an, müssen Sie das nicht annehmen. Bei unverschuldetem Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen frei.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, beauftragen Sie direkt einen freien Kfz-Sachverständigen. Die Kosten trägt bei klarer Haftung die Versicherung des Verursachers. Wir kommen innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen, in Bielefeld und im Umland.